Die Gefahrstoffverordnung ist Teil des deutschen Arbeitsschutzes und verpflichtet Betriebe regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei geht es um Stoffe die den Menschen oder der Umwelt Schaden zufügen könnten. Wenn der Unternehmer nicht über die notwendige Fachkunde verfügt, muss er einen Gefahrstoffbeauftragten benennen, der sich relevantes Fachwissen aneignet.
Um den Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter gerecht zu werden, muss die fachkundige Person über entsprechendes Fachwissen verfügen. Wichtige Themen hierbei sind:
- Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH)
- Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
- Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen
- Kennzeichnung
- Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt
- Verhalten und Maßnahmen bei Unfällen
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- technische Regeln für Gefahrstoffe
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausbildung Ihres Personals!