Eine der Pflichten des Arbeitgebers ist es für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen und mögliche Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und passende Maßnahmen zur Beseitigung dieser festzulegen und umzusetzen. Diese Beurteilung wird dokumentiert und kann bei Bedarf zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden. Dies Erhöht auch die Rechtssicherheit für den Arbeitgeber.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage zur Senkung von Arbeitsunfällen, Reduzierung von Krankenständen der Angestellten.
Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden, stehen wir, als kompetenter, erfahrener Partner zur Seite und führen Sie erfolgreich durch den Paragraphendschungel.