Funk - und Rauchwarnmelder sind echte Lebensretter
Ein Haus- oder Wohnungsbrand wird in den meisten Fällen zu spät bemerkt, weshalb in Deutschland die meisten der 360 Brandtoten pro Jahr an den Folgen einer Rauchvergiftung sterben.
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchwarnmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.
Dabei gilt für alle Bundesländer:
Eigentümer müssen ihre Neubauten und Umbauten mit Rauchwarnmeldern versehen.
Außer in Sachsen müssen in allen anderen Bundesländern auch Bestandsgebäude vom Eigentümer mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In den verschiedenen Bundesländern gelten hierfür unterschiedliche Fristen.
Funk-Detektor
Funk Rauchwarnmelder bieten einen höhren Schutz als Rauchmelder, da alle Melder im Gebäude ein Warnsignal abgeben. So bekommen Sie auch mit wenn es in einem anderen Raum zu Rauch oder übermäßiger Hitze kommt. Damit gewinnen Sie wertvolle Minuten die Ihr Leben retten kann.
Die Funkreichweite ist auf Wohnungen und Einfamilienhäuser ausgelegt und beträgt ca. 35m, abhängig von örtlichen Gegebenheiten.