Sollte sich ein Unternehmen in einer gefährlichen explosionsfähigen Umwelt befinden, fordert der Gesetzgeber in §6 der Betriebssicherheitsverordnung (BertSichV) ein Explosionsschutzdokument vom Arbeitsgeber. Darin sind Explosionsgefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen aufgelistet. Außerdem erfolgt eine räumliche Einteilung in Zonen, in denen Zündquellen zu vermeiden sind.
Für die Dokumentation im Explosionsschutz stehen folgende Aspekte im Vordergrund:
Schutz von Mitarbeitern
Schutz dritter Personen
Schutz der technischen Anlage
Rechtssicherheit
Wir erstellen für Ihr Unternehmen alle wichtigen Dokumentationen, um die getroffenen Schutzmaßnahmen sicher in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Eine praxisnahe Betreuung ist daher ein wichtiger Bestandteil bei der Erstellung der Explosionsschutzdokumentation und uns sehr wichtig.