Der Abfallbeauftragte überwacht die Beseitigung von Abfällen und berät das Unternehmen wie sich Abfällen vermeiden lassen.
Aufgaben eines Abfallbeauftragten:
- Überwachung der Abfälle von deren Entstehung bis zur Beseitigung
- Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des KrWG sowie dessen Verordnungen und der erteilten Auflagen
- Mitteilung an den Betreiber über festgestellte Mängel sowie Vorschläge zu deren Beseitigung
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über mögliche von Abfällen ausgehende Gefährdungen und ggf. deren Verhinderung
- Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG oder Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, sind Sie als Abfallbeauftragter ebenfalls gefordert
- Als Abfallbeauftragter müssen Sie dem Betreiber jährlich über die getroffenen Maßnahmen berichten
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