Abfallbeauftragter

Abfallbeauftragter

Abfallbeauftragter

Der Abfallbeauftragte überwacht die Beseitigung von Abfällen und berät das Unternehmen wie sich Abfällen vermeiden lassen.

Aufgaben eines Abfallbeauftragten:

  • Überwachung der Abfälle von deren Entstehung bis zur Beseitigung
  • Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des KrWG sowie dessen Verordnungen und der erteilten Auflagen
  • Mitteilung an den Betreiber über festgestellte Mängel sowie Vorschläge zu deren Beseitigung
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über mögliche von Abfällen ausgehende Gefährdungen und ggf. deren Verhinderung
  • Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG oder Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, sind Sie als Abfallbeauftragter ebenfalls gefordert
  • Als Abfallbeauftragter müssen Sie dem Betreiber jährlich über die getroffenen Maßnahmen berichten
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausbildung Ihres Personals!

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